Allgemeine Geschäftsbedingungen Agentur lichtecht GmbH
01. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
01.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur lichtecht GmbH (im Folgenden lichtecht) und ihren Kunden, sowie für die Benutzung der Web-Site. Sie gelten auch, soweit lichtecht ihre Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen erfüllt.
01.2 Geschäftsbedingungen der Agentur lichtecht gelten als anerkannt, wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird.
01.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
02. Von lichtecht zu erbringende Leistung
02.1 Der Kunde beauftragt lichtecht mit der Erstellung von digitalen Bildern oder Filmen (im folgenden „Visualisierungen“) von durch den Kunden bestimmten Objekten. Der genaue Leistungsinhalt wird jeweils im Einzelauftrag spezifiziert.
02.2 lichtecht ist berechtigt, die Vertragsleistung oder Teile der zu erbringenden Leistung durch einen von ihm ausgewählten Dritten erbringen zu lassen.
03. Verpflichtungen des Kunden
03.1 Der Kunde liefert lichtecht alle für die Visualisierung notwendigen Daten und Unterlagen. lichtecht ist nicht verpflichtet, mit der Erstellung der Visualisierung vor Zugang aller Daten zu beginnen.
03.2 Der Kunde versichert, dass das lichtecht zur Verfügung gestellte Material frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde verpflichtet sich, lichtecht von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
04. Überlassung der Visualisierungen an den Kunden
04.1 lichtecht übermittelt dem Kunden die Visualisierungen auf einem geeigneten Datenträger oder auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung per E-Mail.
04.2 Werden die Visualisierungen auf einem geeigneten Datenträger gespeichert und übermittelt, gelten die Visualisierungen mit der persönlichen Übergabe oder dem Posteingang beim Kunden als abgeliefert. Der Versand erfolgt auf Wunsch des Kunden eingeschrieben oder per Kurier auf Kosten des Kunden.
04.3 Per E-Mail übertragene Visualisierungen gelten als abgeliefert, sobald sie dem Kunden elektronisch zugänglich sind. Die Gewährleistung für die abgelieferten Visualisierungen und die Frist zur Mängelrüge beginnen für den Kunden ab diesem Zeitpunkt.
05. Mängel
05.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu rügen.
05.2 lichtecht haftet nicht für Mängel der Visualisierungen, die durch den Kunden verschuldet sind, insbesondere nicht für Mängel, deren Ursache bei den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen liegt.
05.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
05.4 Bautechnische Änderungen, Änderungen an der Gebäudegeometrie, Änderungen an Grundrissen, Änderungen der Materialität und Farben sind nicht in den angebotenen Korrekturläufen enthalten, sondern erweitern den Leistungsumfang nachträglich und werden als Zusatzarbeit separat abgerechnet und vergütet. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt ein Stundenhonorar von € 120,–
06. Vergütung
06.1 Der Kunde schuldet lichtecht die im Einzelauftrag vereinbarten Vergütungen.
06.2 Bei Angebotssummen ab 5.000 € wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme fällig.
06.3 Die Preise der Agentur lichtecht sind Fest-/Pauschalpreise. Wird der mit dem Kunden vereinbarte Leistungsumfang auf dessen Wunsch nachträglich erweitert, so wird die Zusatzarbeit separat abgerechnet und vergütet. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt in diesem Fall ein Stundenhonorar von € 120,–.
06.4 Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
07. Abtretung und Verrechnung
07.1 lichtecht ist berechtigt, sämtliche oder einen Teil ihrer Rechte bzw. Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kunden abzutreten. Forderungen gegenüber dem Kunden sind verrechenbar.
08. Haftung
08.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von lichtecht auf den nach der Art der Werkleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
08.2 Gegenüber Kaufleuten und Unternehmen haftet lichtecht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
08.3 Die vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei lichtecht zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
08.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werkes. Dies gilt nicht, wenn lichtecht Arglist vorwerfbar ist.
09. Urheberrechte
09.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Urheberrecht an den Visualisierungen bei lichtecht entsteht und bei lichtecht verbleibt.
09.2 Mit der Übermittlung der Visualisierungen durch lichtecht an den Kunden erhält der Kunde das Recht, die übermittelten Visualisierungen zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
09.3 Das Nutzungsrecht wird dem Kunden zeitlich unbefristet eingeräumt.
09.4 Im Zweifel wird das einfache Nutzungsrecht übertragen.
09.5 Jeder Visualisierung sind das Markenzeichen und das digitale Wasserzeichen lichtecht’s beigefügt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Zeichen als Bestandteile der Visualisierungen unverändert zu übernehmen und bei Veröffentlichung der Visualisierung diese nicht zu entfernen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
10.2 Für Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Hamburg, Deutschland, vereinbart.
11. Teilunwirksamkeit
11.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB oder des gesamten Vertragsverhältnisses zwischen lichtecht und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall den unwirksamen Teil durch eine seinem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommenden, wirksame Bestimmung ersetzen.